Steuerrecht

Das Steuerrecht ist ein Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die Abgabenordnung bestimmt, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen zur Höhe der Steuerschuld, in zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist. Im weiteren Sinne werden zum Steuerrecht auch die Rechtsnormen gerechnet, die sich mit der Steuerverwaltung und der Finanzgerichtsbarkeit befassen. Üblicherweise nicht zum eigentlichen Steuerrecht gezählt werden hingegen die Vorschriften, die sich mit der Steuergesetzgebung und der Verteilung des Steueraufkommens befassen (Teile des Grundgesetzes und das Zerlegungsgesetz). Dennoch sind diese Rechtnormen für das Verständnis des Steuerrechts unerlässlich.

Daher gilt auch: um unübersichtlichen Steuerfallen Herr zu werden , und eine „Steuererklärung auf dem Bierdeckel“ möglichst unfallfrei zu erstellen, ist die Heranziehung eines Rechtsanwalts (zu) oft unerlässlich.