Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht gliedert sich in die drei folgenden Rechtsgebiete auf:
1. Zivilrecht/Schadensersatz
Beim zivilrechtlichen Verkehrsunfallrecht geht es darum, Ihre Schadenersatzansprüche vollumfänglich und schnell durchzusetzen oder gegen Sie geltend gemachte Schadensersatzansprüche abzuwehren.
2. Strafrecht/Verkehrsordnungswidrigkeiten
Ihnen wird eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu Recht oder zu Unrecht zur Last gelegt. Hier ist in jedem Fall eine anwaltliche Vertretung geboten, um die bestmöglichste Verteidigung zu gewährleisten sowie die Durchsetzung von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen nicht zu gefährden.
3. Verwaltungsrechtliches Verfahren
Im Anschluss an die unter Ziffer 2. genannten Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren folgt oftmals das verwaltungsrechtliche Verfahren (Stichwort: „Lappen weg und Punkte her“).